Unternehmensberatung für Qualitäts- und Umweltmanagement

Förderung

Als vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistete Beraterin erfülle ich die Voraussetzungen für die „Förderung unternehmerischen Know-hows“, zu der die Managementberatung zählt.

Gerne prüfe ich die Förderungsberechtigung Ihres Unternehmens und unterstütze Sie bei der Antragstellung.

Wer wird gefördert?

Es werden kleine und mittlere Unternehmen (EU-Mittelstandsdefinition) mit Sitz in Deutschland gefördert.

Ausgenommen sind:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

Was wird gefördert?

Es werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmungsführung gefördert.

Förderhöhe

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Der maximale Förderzuschuss beträgt 3.200€.

Kontakt

König-Wilhelm-Straße 41
74360 Ilsfeld

070 62 – 67 68 757

www.oberhauserservice.de
info@oberhauserservice.de